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Sets of cooling towers in data center bu

Markus Urbatsch

 

(ö.b.u.v.) Sachverständiger

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (IHK Hamburg)

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Sachverständigenüberprüfung nach § 14 der 42. BImSchV

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Ziel der Überprüfung ist

  • hygienegerechter Betrieb

  • ordnungsgemäßes Führen eines Betriebstagebuches

  • Schutz für Mensch, Tier und Umwelt

Dienstleistungen

  • Überprüfung nach § 14 der 42. BImSchV

  • Erstellung von hygienischen Gefährdungsbeurteilungen

Dienstleistungen
42. BImSchV

Mit der Inkrafttretung der Bundesimmissionsschutz-verordnung vom 19.08.2017 ist jeder Betreiber verpflichtet, die Anlagen nach der 42. BImSchV regelmäßig duch einen ö.b.u.v. Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Hygienische
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Gefährdungsbeurteilung

 

Nach § 3 Absatz 4 der 42. BImSchV hat der Betreiber sicherzustellen, dass vor Inbetriebnahme oder der Wiederinbe-triebnahme für die Anlage eine Gefährdungs-beurteilung unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person erstellt wird.

Beratertätigkeiten

Durch meine langjährigen Erfahrungen in der Wasseraufbereitungs-  und Wasserbehandlungs-technik kann ich Sie professionell in allen technischen Fragen unterstützen

Kontakt
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